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[quote="Uli"]Hallo, ich bin mir bei folgendem Satz über den Bezug des Possesivpronomens "seine" unklar: "Der Verkäufer räumt dem Käufer das Recht ein, ab sofort auf seine Kosten das Auto zu reparieren." Bezieht sich das seine auf den Verkäufer oder den Käufer oder anders gefragt wer trägt die Kosten. Danke für Eure Hilfe der Uli[/quote]
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oberhaenslir
Verfasst am: 25. Mai 2009 08:34
Titel: Ich würde auf das Possessivadjektiv verzichten.
Ich würde auf das Possessivadjektiv verzichten:
"Der Verkäufer räumt dem Käufer das Recht ein, das Auto auf Kosten des Verkäufers zu reparieren."
Eine sehr unrealistische Vertragsklausel.
oberhaenslir
Verfasst am: 25. Mai 2009 08:27
Titel: Besitzer ist der Benutzer (Mieter, Eigentümer, Autodieb).
Barium hat Folgendes geschrieben:
Das ist wirklich unklar!
Schöner wäre gewesen: "auf eigene Kosten" - das bezieht sich immer auf den Besitzer und damit wär der Fall klar.
Allerdings: ein Recht einzuräumen bedeutet etwas Positives. Es wäre ja kein eingeräumtes Recht, wenn der Käufer ab einem gewissen Zeitpunkt selbst für die Kosten aufkommen muss, es wär dann vielmehr ein Gesetz oder Ähnliches.
Daher tendier ich dazu, dass das "seine" sich auf den Verkäufer bezieht.
'auf eigene Kosten' bezieht sich auf den 'Eigentümer', und damit ist der Fall klar; der 'Besitzer' ist der jeweilige Benutzer (Mieter, Eigentümer, Autodieb ...).
Barium
Verfasst am: 23. Mai 2009 12:47
Titel:
Das ist wirklich unklar!
Schöner wäre gewesen: "auf eigene Kosten" - das bezieht sich immer auf den Besitzer und damit wär der Fall klar.
Allerdings: ein Recht einzuräumen bedeutet etwas Positives. Es wäre ja kein eingeräumtes Recht, wenn der Käufer ab einem gewissen Zeitpunkt selbst für die Kosten aufkommen muss, es wär dann vielmehr ein Gesetz oder Ähnliches.
Daher tendier ich dazu, dass das "seine" sich auf den Verkäufer bezieht.
Uli
Verfasst am: 22. Mai 2009 14:22
Titel: Bezug des Possesivpronomens unklar
Hallo,
ich bin mir bei folgendem Satz über den Bezug des Possesivpronomens "seine" unklar:
"Der Verkäufer räumt dem Käufer das Recht ein, ab sofort auf seine Kosten das Auto zu reparieren."
Bezieht sich das seine auf den Verkäufer oder den Käufer oder anders gefragt wer trägt die Kosten.
Danke für Eure Hilfe
der Uli