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[quote="CCC22"]Danke erstmal für die schnelle Antwort! Ich hab das dann richtig verstanden, dass man bei Infinitiv + zu eigentlich immer ein Komma setzen muss/kann außer bei den folgenden Ausnahmen? [quote="duden.de"] In den folgenden Fällen (in denen der Infinitiv mit einem übergeordneten Verb ein mehrteiliges Prädikat bildet) werden Infinitivgruppen im Allgemeinen nicht durch Komma abgetrennt: 1. Wenn die Infinitivgruppe von einem Hilfsverb oder von „brauchen", „pflegen", „scheinen"abhängig ist. 2. Wenn die Infinitivgruppe a) mit dem übergeordneten Satz verschränkt ist, Diesen Vorgang wollen wir zu erklären versuchen. (Übergeordneter Satz: „wir wollen versuchen"; Infinitivgruppe: „diesen Vorgang zu erklären".) b) den übergeordneten Satz einschließt, Den genannten Betrag bitten wir auf unser Konto zu überweisen. (Übergeordneter Satz: „wir bitten".) c) in der verbalen Klammer steht. Wir hatten den Betrag zu überweisen beschlossen. (Verbale Klammer: „hatten ... beschlossen"; Infinitivgruppe: „den Betrag zu überweisen".) Quelle: [url]http://www.duden.de/sprachwissen/rechtschreibregeln/komma[/url] [/quote][/quote]
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Autor
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Steffen Bühler
Verfasst am: 15. Jan 2014 21:49
Titel:
Das ist in beiden Fällen kein Hilfsverb (sondern ein Infinitivobjekt).
Daher ist das Komma jeweils fakultativ.
Viele Grüße
Steffen
CCC22
Verfasst am: 15. Jan 2014 18:12
Titel:
Vielen Dank! Das hilft mir so unglaublich weiter!
E:
Geh ich dann recht in der Annahme, dass bei "Es muss darauf geachtet
werden
[
,
] jene Kinder mit einzubeziehen, die sich nicht melden, um..." kein Komma kommt, weil werden ein Hilfsverb ist?
E2:
Und wie ist es bei "Sie sollen in der Lage
sein
,
aktiv mitzuwirken"
Steffen Bühler
Verfasst am: 15. Jan 2014 18:07
Titel:
So ist es.
Viele Grüße
Steffen
CCC22
Verfasst am: 15. Jan 2014 18:04
Titel:
Danke erstmal für die schnelle Antwort!
Ich hab das dann richtig verstanden, dass man bei Infinitiv + zu eigentlich immer ein Komma setzen muss/kann außer bei den folgenden Ausnahmen?
duden.de hat Folgendes geschrieben:
In den folgenden Fällen (in denen der Infinitiv mit einem übergeordneten Verb ein mehrteiliges Prädikat bildet) werden Infinitivgruppen im Allgemeinen nicht durch Komma abgetrennt:
1. Wenn die Infinitivgruppe von einem Hilfsverb oder von „brauchen", „pflegen", „scheinen"abhängig ist.
2. Wenn die Infinitivgruppe
a) mit dem übergeordneten Satz verschränkt ist,
Diesen Vorgang wollen wir zu erklären versuchen. (Übergeordneter Satz: „wir wollen versuchen"; Infinitivgruppe: „diesen Vorgang zu erklären".)
b) den übergeordneten Satz einschließt,
Den genannten Betrag bitten wir auf unser Konto zu überweisen. (Übergeordneter Satz: „wir bitten".)
c) in der verbalen Klammer steht.
Wir hatten den Betrag zu überweisen beschlossen. (Verbale Klammer: „hatten ... beschlossen"; Infinitivgruppe: „den Betrag zu überweisen".)
Quelle:
http://www.duden.de/sprachwissen/rechtschreibregeln/komma
Steffen Bühler
Verfasst am: 15. Jan 2014 17:55
Titel:
Dieses Komma ist seit der Rechtschreibreform nicht mehr notwendig, ich persönlich würde es nach wie vor setzen.
Viele Grüße
Steffen
CCC22
Verfasst am: 15. Jan 2014 17:43
Titel:
Ich habe auch eine Frage weil ich mittlerweile komplett durcheinander bin...
"Durch die Chatfunktion ist es möglich, sich mit Freunden privat auszutauschen."
ist das Komma nach möglich richtig? Ich habe es gesetzt wegen dieser Infinitiv + zu Regel. Ist das so richtig?