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[quote="Aracan"]Da haben Sie sicher recht, und ich habe mich missverständlich ausgedrückt. Was ich sagen wollte, war: Der Behörde ist es wahrscheinlich gleichgültig, ob sie die Übersetzung als Original oder Kopie erhält, solange es sich um eine beglaubigte Übersetzung handelt. Wenn Sie eine Kopie abgeben, muss die wohl auch beglaubigt sein.[/quote]
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Cubi
Verfasst am: 20. Nov 2018 10:07
Titel:
Das ist in der Tat eine schlampige Formulierung der Behörde. Bei Rückfage hat mir jeder Mitarbeiter des Regierungspräsidiums eine andere Information gegeben was kopiert und beglaubigt eingericht werden muss. Vielen Dank für eure Antworten - ich werde nun das Originaldokument sowie die Übersetzung (welche die beglaubigte Kopie enthält) beglaubigt einreichen.
Grüße
Steffen Bühler
Verfasst am: 20. Nov 2018 09:58
Titel:
Ah, stimmt, es gibt ja auch beglaubigte Übersetzungen. Hier bräuchte man also eine beglaubigte Kopie einer beglaubigten Übersetzung.
Denn, wie gesagt, eine teure Übersetzung, die man vielleicht noch mal brauchen kann, würde ich nur als Kopie wegschicken. Die Behörde schickt sie bestimmt nicht zurück.
Aracan
Verfasst am: 20. Nov 2018 09:46
Titel:
Da haben Sie sicher recht, und ich habe mich missverständlich ausgedrückt. Was ich sagen wollte, war: Der Behörde ist es wahrscheinlich gleichgültig, ob sie die Übersetzung als Original oder Kopie erhält, solange es sich um eine beglaubigte Übersetzung handelt. Wenn Sie eine Kopie abgeben, muss die wohl auch beglaubigt sein.
Steffen Bühler
Verfasst am: 20. Nov 2018 09:19
Titel:
Das finde ich wiederum zu spitzfindig. Natürlich gibt es als Ursprungsdokument nur ein einziges Original. Aber typischerweise lässt man sowas ja von einem Büro übersetzen und bekommt dann ein weiteres Dokument, eben die Übersetzung. Und diese würde ich persönlich auch nicht "original" weggeben, sondern kopiert - und in diesem Fall ebenfalls beglaubigt.
Viele Grüße
Steffen
Aracan
Verfasst am: 20. Nov 2018 09:11
Titel:
Das ist in der Tat keine ganz einfache Frage. Ich vermute eine schlampige Formulierung seitens der Behörde, die "Übersetzung" und "Kopie" vermischt hat, weil beides beglaubigt sein muss. Ob Sie die
Übersetzung
im Original oder in Kopie vorlegen, kann der Behörde ja gleichgültig sein, weil eine Übersetzung nie das ursprüngliche Original ist. Gemeint ist hier wohl: eine
beglaubigte
Übersetzung.
Außerdem brauchen Sie jedenfalls eine beglaubigte Kopie des (ich nehme an: schwedischen) Originals.
Cubi
Verfasst am: 19. Nov 2018 22:09
Titel: Worauf bezieht sich das "jeweils"
Guten Tag zusammen. mich Interessiert, worauf sich das "jeweils" im Folgenden Satz bezieht:
"Die Unterlagen sind in Landessprache
und
deutscher Übersetzung – jeweils als
beglaubigte Kopie
vorzulegen."
Bezieht sich das auf die Unterlagen oder oder auf die Landessprache und deutscher Übersetzung.
Ich bin 32 Jahre alt, studierter Mathematiker aus Schweden und versuche dieser Bitte des Regierungspräsidiums nachzukommen
Vielen Dank für eure Rückmeldungen.