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[quote="botoricf98"]Hallo zusammen, meine Frage bezieht sich auf folgenden Satz: "Hat der Schuldner den Rechtsmangel gekannt, so verchaerft sich seine Haftung insofern, als er vom Glaeubiger zur Verantwortung gezogen werden kann, ohne dass bereits eine Eviktion [u]stattgefunden haben muss[/u]" Meine Frage ist, ob es sich im unterstrichenen Teil um eine subjektive Vermutung handelt, oder nur um eine Ausnahme. Kann man diese Abaenderung vornehmen: [u]ohne dass bereits eine Eviktion hat stattfinden muessen?[/u] BUch ist aus Osterreich Vielen Dank! :) [/u][/quote]
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Nachricht
Aracan
Verfasst am: 16. Jul 2019 14:01
Titel:
Für mein Ohr klingen beide Formulierungen sehr fachsprachlich. Eine lesefreundlichere Version würde lauten:
"... als er vom Gläubiger zur Verantwortung gezogen werden kann, auch wenn noch keine Eviktion stattgefunden hat".
Selbst in der Juristenversion erweist sich das "müssen" bei genauerem Hinsehen als überflüssig: Können und verneintes Müssen drücken dasselbe aus, es würde also genügen:
"... als er vom Gläubiger zur Verantwortung gezogen werden kann, ohne dass bereits eine Eviktion stattgefunden hat".
Die Formulierungen "stattgefunden haben muss" und "hat stattfinden müssen" sind für mich gleichwertig, aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.
botoricf98
Verfasst am: 15. Jul 2019 20:18
Titel: Wortstellung bei Partizip
Hallo zusammen,
meine Frage bezieht sich auf folgenden Satz:
"Hat der Schuldner den Rechtsmangel gekannt, so verchaerft sich seine Haftung insofern, als er vom Glaeubiger zur Verantwortung gezogen werden kann, ohne dass bereits eine Eviktion
stattgefunden haben muss
"
Meine Frage ist, ob es sich im unterstrichenen Teil um eine subjektive Vermutung handelt, oder nur um eine Ausnahme. Kann man diese Abaenderung vornehmen:
ohne dass bereits eine Eviktion hat stattfinden muessen?
BUch ist aus Osterreich
Vielen Dank!
[/u]