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Gast
BeitragVerfasst am: 17. Mai 2006 14:10    Titel:

Sirius hat Folgendes geschrieben:
zu 1) und 2):
Komma bei erweitertem Infinitiv ist nicht mehr verpflichtend. Komma muss also nicht sein!


Achtung, das gilt aber nicht generell! Denn gemäß Rechtschreibreformreform wird ein Komma in vielen Fällen des erweiterten Infinitivs doch wieder zur Pflicht.

Beispiele:
Ich habe den Wunsch, etwas von Ihnen zu hören.
Ich wende mich an Sie, um etwas von Ihnen zu hören.

Hier war es auch nach der Reform von 1996 weiterhin Pflicht:
Ich freue mich darauf, von Ihnen zu hören.
Ich kann es nicht erwarten, von Ihnen zu hören.

In den von "Gast" genannten Beispielen allerdings bleibt weiterhin die Wahlmöglichkeit.
Sirius
BeitragVerfasst am: 15. Mai 2006 17:56    Titel:

zu 1) und 2):
Komma bei erweitertem Infinitiv ist nicht mehr verpflichtend. Komma muss also nicht sein!
(kann aber natürlich, und wenn die Erweiterung ein bisschen größer ist, finde ich das Komma auch einfach lesefreundlich. Ich setze es jedenfalls - und das DARF man immerhin!)

Sirius
Barium
BeitragVerfasst am: 09. Mai 2006 20:14    Titel:

1.) Ich freue mich, von Ihnen zu hören (Das Komma muss hin).
2.) Ich würde mich freuen, von Ihnen zu hören. (Das Komma muss hin).
3.) Ich stehe dem ... genauso gegenüber wie dem ... (kein Komma, da Vergleich).
Gast
BeitragVerfasst am: 09. Mai 2006 18:27    Titel: Probleme bei Sätzen

Beispiele:

ich freue mich(,) von ihnen zu hören
ich würde mich freuen(,) von ihnen zu hören
ich stehe dem.. genauso offen gegenüber(,) wie dem...

danke für jede Antwort!!

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