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Barium
BeitragVerfasst am: 22. Jan 2008 16:22    Titel:

Ich merke es mir immer so:

Da ein "zu" immer in einem Nebensatz (Objektsatz) steht, muss in Sätzen mit "zu" immer ein Komma vorkommen.
Eine Ausnahme bildet der erweiterte Infinitiv mit "um... zu". Da darf manchmal das Komma weggelassen werden (ich weiß leider nicht mehr, wann es genau weggelassen werden darf. Es hat irgend etwas mit Signalwörtern wie "darauf" zu tun) - mein Tipp also: bei zu einfach immer das Komma setzen, da macht man nichts falsch. smile
TheSaint
BeitragVerfasst am: 21. Jan 2008 21:43    Titel:

Hi Summerdream,

leider ist mein Interpunktions-Können nicht mehr ganz aufgefrischt (muss das mal nachholen); ich weiß zwar (vom Gefühl her), wo Beistriche gesetzt werden müssen bzw. können, kann dies aber nicht immer erklären.

1)
"Als Pflichtanteil gehört es für ihn dazu" ... Hauptsatz
"einen Gerichtsprozess zu verfolgen" ... Nebensatz
Regel: Zwischen einem Haupt- und einem Nebensatz muss ein Beistrich gesetzt werden, wenn keine Konjunktion (= Bindewort, z. B. "und") vorhanden ist.

2) & 3)
Die Kommasetzung ist richtig, allerdings kann ich dies nicht erklären. Evtl. kann Barium an dieser Stelle einspringen, damit wir alle etwas lernen Hilfe


mfg, TheSaint
Summerdream
BeitragVerfasst am: 21. Jan 2008 20:50    Titel: Zeichensetzung

Hallo ihr !
Ich habe mal eine Frage zur Zeichensetzung und zwar, welche Regeln erklären die Zeichensetzung in folgenden Sätzen:
1) Als Pflichtanteil gehört es für ihn dazu, einen Gerichtsprozess zu
verfolgen.
2) Erst wenn er sich entscheidet weiterzulesen, gelingt es ihm,
abzuschalten.
3) Du hast ja mit Sicherheit selbst gemerkt, wie schwer es mir fällt,
Schwäche zu zeigen.
Dankeschön schonmal!

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