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Dödel
BeitragVerfasst am: 19. Jan 2010 23:54    Titel:

Niskat hat Folgendes geschrieben:

Das erste Komma in Klammern bedeutet, dass es hier eingefügt als auch weggelassen werden darf. Den erweiterten Infinitiv mit "zu" muss man nach neuer Rechtschreibung nicht mehr durch Komma abtrennen, erlaubt ist es jedoch trotzdem.


Das Komma ist trotzdem Pflicht. Das hat mit dem erweiterten Infinitiv nichts zu tun, sondern liegt an dem Wörtchen "darin". Dieses gehört zu den sog. "hinweisenden Wörtern oder Wortgruppen", die mit einem Komma abgegrenzt werden (§77 Punkt 5 der neuen Rechtschreibung).

Beispiele: Sie dachte nicht daran, den Job länger zu behalten, und kündigte. Sein größter Wunsch ist es, eine Familie zu gründen.
Niskat
BeitragVerfasst am: 19. Jan 2010 19:49    Titel:

Meiner Meinung nach ist folgende Version die richtige Lösung:

"Sehr geehert Herr...,
als ABC bin ich darin geübt(,) 1 und 2 zu tun, 3 auch und 4 auch."

Das erste Komma in Klammern bedeutet, dass es hier eingefügt als auch weggelassen werden darf. Den erweiterten Infinitiv mit "zu" muss man nach neuer Rechtschreibung nicht mehr durch Komma abtrennen, erlaubt ist es jedoch trotzdem.

Zweites Komma ganz klar, wie du schon sagst, Aufzählungskomma.

Und das dritte Komma ist meiner Meinung nach nicht korrekt, da "und 4 auch" das Ende einer Aufzählung ist, das ja bekanntlich immer mit einem "und" statt eines Kommas angehangen wird.

Grüße
Orko
BeitragVerfasst am: 19. Jan 2010 12:42    Titel: Bräuchte Hilfe - Kommasetzung

Hallo,
Ich sitze gerade an einer Bewerbung, aber das leidige Thema Kommasetzung bereitet mir ein Problemchen. Ich hoffe, ihr könnt mir da mal weiterhelfen.

Hier der Satz (Sinngemäß):

Sehr geeherte Herr...,
als ... bin ich darin geübt(,?) dies und das zu tun, das das auch(,?) und das auch.

Frage(n): Kommt hinter geübt ein Komma?
Hinter tun kommt ein Komma, da Aufzählung?!
Wie ist es vor dem und? hier ist die Kommasetzung freigestellt oder????

Ich hoffe, ihr könnt mir da mal weiterhelfen

Lieben Gruß

Orko

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