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Gast11022013
BeitragVerfasst am: 08. Sep 2011 12:37    Titel:

Meiner Ansicht nach stehen hier keine "n", denn die in Frage stehenden Wörter sind ja Teil der wie-Aufzählung und stehen sozusagen außerhalb des Akkusativs, der durch den Satz impliziert wird.

Es ließe sich ja auch einfach schreiben:

...für die Bearbeitung von Komponenten aus Aliminium (z.B. Seitenwände,...)...

Für mich handelt es sich einfach um eine Aufzählung von Komponenten, die aus Aliminium bestehen können - ohne Bezug auf irgendeinen Kasus des Satzes.
godewind
BeitragVerfasst am: 08. Sep 2011 11:50    Titel:

Hier jetzt mal der teil des Originalsatzes, um den es ging:

....für die Bearbeitung von Komponenten aus Aluminium wie Seitenwände,
Bodenplatten, Dächer,

oder

....für die Bearbeitung von Komponenten aus Aluminium wie Seitenwänden,
Bodenplatten, Dächern,

es ging um die beiden rot markierten "n" 's
Gast11022013
BeitragVerfasst am: 08. Sep 2011 11:38    Titel:

Zunächst: Ja, es muss natürlich mit "n" geschrieben werden.

Das ist Akkusativ im Plural.
godewind
BeitragVerfasst am: 08. Sep 2011 11:18    Titel: Das "n" in Verbindung mit "von" nachfolg

Wir haben hier gerade folgendes diskutiert und finden keine richtige Lösung bzw. Beweis, wenn es darum geht unter bestimmten Voraussetzungen ein Wort mit oder ohne "n" zu schreiben:

Beispiel:

Das Anstreichen von Gartenzäune, Ständer, Tische, Stühle

oder muß es heißen:

Das Anstreichen von Gartenzäunen, Ständern, Tischen, Stühlen

muß das "n" hinten dran, und wenn ja, wo steht das geschrieben? Ich bräuchte einen hieb- und stichfesten Beweis dafür ....

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