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Heckenpflanzer
BeitragVerfasst am: 27. März 2017 10:31    Titel:

Super Danke für die Antwort!
Steffen Bühler
BeitragVerfasst am: 27. März 2017 09:54    Titel:

Willkommen im Deutschboard!

Grammatisch und semantisch ist hier beides möglich. Durch meine jahrelange Tätigkeit als Verwaltungsbeirat klingt diese Formulierung für mich allerdings recht vertraut. Letztlich geht es darum, dass die Gartenzäune und -hecken allgemein nicht so hoch sein sollen, weil das nach Ansicht des Verfassers das Erscheinungsbild der Wohnanlage verschlechtert. Hier ist also ziemlich sicher gemeint, dass nichts höher als 1,20 sein soll, weder Pflanzen noch Zäune.

Viele Grüße
Steffen
Heckenpflanzer
BeitragVerfasst am: 26. März 2017 08:55    Titel: Lockere naturnahe Strauchpflanzen - eine Interpretation

Hallo Community,

Eine etwas andere Frage, die sich auf folgenden Satz bezieht:

Einfriedungen zu den Nachbarschaftsgrundstücken in Form von lockeren, naturnahen Strauchpflanzen und darin einbezogene Maschendrahtzäune bis 1,2m Höhe sind zugelassen.

Bezieht sich die Höhe nun auf die Maschendrahtzäune, oder auch auf die lockeren naturnahen Strauchpflanzen?

Falls mir das jemand erklären könnte, wäre das super smile

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