botoricf98 |
Verfasst am: 15. Jul 2019 20:18 Titel: Wortstellung bei Partizip |
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Hallo zusammen, meine Frage bezieht sich auf folgenden Satz: "Hat der Schuldner den Rechtsmangel gekannt, so verchaerft sich seine Haftung insofern, als er vom Glaeubiger zur Verantwortung gezogen werden kann, ohne dass bereits eine Eviktion stattgefunden haben muss" Meine Frage ist, ob es sich im unterstrichenen Teil um eine subjektive Vermutung handelt, oder nur um eine Ausnahme. Kann man diese Abaenderung vornehmen: ohne dass bereits eine Eviktion hat stattfinden muessen? BUch ist aus Osterreich Vielen Dank! [/u] |
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