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Steffen Bühler |
Verfasst am: 24. Feb 2021 11:27 Titel: |
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Es gilt hier § 75:
Zitat: | Infinitivgruppen grenzt man mit Komma ab, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist. ... In den Fällen, die nicht durch § 75(1) bis (3) geregelt sind, kann ein Komma gesetzt werden, um die Gliederung deutlich zu machen bzw. um Missverständnisse auszuschließen. | Keine der genannten Bedingungen trifft zu. |
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Baumstamm |
Verfasst am: 24. Feb 2021 10:53 Titel: Welche Kommaregel? |
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Vielen Dank, aber welche Regel tritt hier in Kraft wenn ich es setzen möchte? |
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Steffen Bühler |
Verfasst am: 24. Feb 2021 10:28 Titel: |
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Dieses Komma ist nach den geltenden Regeln fakultativ. Ich persönlich würde es dennoch setzen, ansonsten verwirrt das aufeinanderfolgende geraten Dingen etwas. Viele Grüße Steffen |
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Baumstamm |
Verfasst am: 24. Feb 2021 08:52 Titel: Welche Kommaregel? |
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Ich verstehe nicht, warum in folgendem Satz ein Komma benötigt wird. Kann mir jemand die hier angewandte Regel erklären? Habe ich dir nicht geraten, Dingen von gestern nicht nachzuweinen? |
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