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catro

Anmeldungsdatum: 13.05.2005 Beiträge: 40 Wohnort: Basel/CH
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Verfasst am: 22. Jun 2005 13:29 Titel: Kommasetzung in eingeschobenen Relativsätzen |
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Ich hätte da so eine Frage zum Thema 'eingeschobene Relativsätze':
Wenn ich den Satz:
Der Junge, der Hunger hat, und der Hund, der ihm zugelaufen ist,...usw.
habe, kommt dann vor dem 'und', also nach dem eingeschobenen Relativsatz, zwingend ein Komma oder ist es freiwillig, ob man eines setzten will?
lasst es mich wissen, wenn jemand eine definitive Regel kennt
mfg
catro |
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Peter Pan Gast
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Verfasst am: 22. Jun 2005 14:25 Titel: |
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Ich bin mir ziemlich sicher, dass das Komma in diesem Fall freiwillig gesetzt werden kann, aber nicht gesetzt werden muss.
Setz es einfach, wenn du dir unsicher bist und weißt, dass es nicht falsch sein kann.
Bei diesem Beispiel würde ich es aber weglassen. |
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Andere Meinung Gast
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Verfasst am: 23. Jun 2005 17:12 Titel: |
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Ich bin mir im Gegensatz zu Peter pan sehr sicher, dass in diesem Falle ein Komma gesetzt werden muss, da dieser Nebensatz, wie alle Nebensätze, weggelassen werden kann und Nebensätze immer mit einem Komma "vorne" und "hinten" vom Hauptsatz abgetrennt werden müssen. |
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abraxas Ehrenmoderator

Anmeldungsdatum: 19.07.2004 Beiträge: 870
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Verfasst am: 25. Jun 2005 19:09 Titel: |
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nach neuer deutscher unrechtsschreibung darf man *immer* vor "und" und "oder" das komma weglassen.
am besten ist also, erst gar keins zu setzen!
ps. eine ausnahme gibts aber doch noch, oder?... sicher! _________________ Stell Dir vor es geht und keiner kriegts hin. |
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