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Barium
Gast





BeitragVerfasst am: 15. Jan 2007 13:45    Titel: Antworten mit Zitat

daemon hat Folgendes geschrieben:

Heißt es:

"In meinem bisherigen beruflichen Werdegegang......."


Ja, genauso.
- In meinem bisherigen Werdegang...
- In meinem beruflichen Werdegang...
- In meinem bisherigen beruflichen Werdegang...

Sieh "beruflichen" als adjektivisches Attribut im Dativobjekt "beruflichen Werdegang" an, es ist fest einbetoniert und kann nicht dekliniert werden.

Zum zweiten Satz: gleiche Begründung. Bei "zukünftigen Arbeitgeber" ist "zukünftigen" einbetoniert.
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