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[quote="Aracan"]§ 108 ist ein weiteres schönes Beispiel für den literarischen Charakter des Regelwerks, da es auch hier mehr Fragen aufwirft als beantwortet. Der Paragraph bietet genau zwei Beispiele für Komposita, und beide sind nur zweisilbig. Die "Einkommensteuertabelle" hat nach meinem Verständnis nicht zwei Bestatandteile, sondern mindestens drei, nämlich "Einkommen", "Steuer" und "Tabelle". Gemäß § 108 ist es offensichtlich zulässig, "Einkommen-steuer" so zu trennen. Folgerichtig darf dann auch "Einkommen-steuer-tabelle" getrennt werden. Ob Komposita mit mehr als zwei Silben auch gemäß Sprechsilben getrennt werden dürfen, ist ja schon in §107 geklärt, der Komposita nicht von der Trennung nach Sprechsilben ausnimmt.[/quote]
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PeterMuellerr
Verfasst am: 08. Aug 2022 12:34
Titel:
@Aracan: Danke für deine ausführliche und hilfreiche Antwort!
Nebenbei: Du würdest sicherlich zustimmen, dass wir strenggenommen nicht sagen können, wie viele Bestandteile „Einkommensteuertabelle“ enthält, weil „enthalten“ und „Bestandteil“ nicht so gut definiert sind, wie man es eigentlich für dieses Wort oder §108 bräuchte. Wir können durchaus sagen, „Einkommensteuertabelle“ hat zwei
direkte Bestandteile
, drei
direkte oder indirekte Bestandteile (also, inklusive Bestandteile der Bestandteile, Bestandteile der Bestandteile der Bestandteile usw.), Präfixe nicht als einzelne Bestandteile betrachtend
und vier
direkte oder indirekte Bestandteile (also, inklusive Bestandteile der Bestandteile, Bestandteile der Bestandteile der Bestandteile usw.), Präfixe als einzelne Bestandteile betrachtend
.
Ich übersah vorhin §107 E1, das über Komposita redet (allerdings eine verbietende Regelung darstellt, weil dieser Paragraph die Abtrennung einzelner Vokale am Anfang und Ende verbietet) und dabei das Beispiel „Ju-li-abend“ angibt. Für mich ist es nun ein erlaubendes Beispiel (auch wenn leider nur ein einziges), das die Worttrennung auch innerhalb der Bestandteile eines Kompositums zulässt. Dabei hat „Juliabend“ keine Präfixe, also fehlt uns nach wie vor ein Beispiel mit einem Kompositum mit mindestens zwei Stämmen und mindestens einem Präfix.
Dies gesagt, hast du sehr {r/R}echt: Das Regelwerk hat einen sehr literarischen Charakter. Milder kann man es nicht ausdrücken. Dies gesagt, wenn jemand dem Rechtschreibrat eine Überarbeitung von Teil F vorschlagen würde, wäre ich sehr dabei. Beachte etwa dabei, dass sich § 112 nur auf Wörter aus den klassischen Sprachen Griechisch und Latein sowie aus romanischen Sprachen wie Italienisch und Französisch (einschließlich der Wörter, die den „Umweg“ über das Englische gemacht haben [Pu-b-li-ci-ty, Re-cy-c-ling]) beziehen sollte (und nicht auf ALLE Fremdwörter).
Bei Fremdwörtern aus allen anderen Sprachen sollte man die Etymologie in den Originalsprachen berücksichtigen: „Chom-sky“, „Spu-tnik“ … .
Aracan
Verfasst am: 08. Aug 2022 10:34
Titel:
§ 108 ist ein weiteres schönes Beispiel für den literarischen Charakter des Regelwerks, da es auch hier mehr Fragen aufwirft als beantwortet. Der Paragraph bietet genau zwei Beispiele für Komposita, und beide sind nur zweisilbig. Die "Einkommensteuertabelle" hat nach meinem Verständnis nicht zwei Bestatandteile, sondern mindestens drei, nämlich "Einkommen", "Steuer" und "Tabelle". Gemäß § 108 ist es offensichtlich zulässig, "Einkommen-steuer" so zu trennen. Folgerichtig darf dann auch "Einkommen-steuer-tabelle" getrennt werden. Ob Komposita mit mehr als zwei Silben auch gemäß Sprechsilben getrennt werden dürfen, ist ja schon in §107 geklärt, der Komposita nicht von der Trennung nach Sprechsilben ausnimmt.
PeterMuellerr
Verfasst am: 05. Aug 2022 18:23
Titel:
Wenn du § 108 als erlaubende, zulassende (statt als verbietende, verhindernde) Regelung ansiehst, so erlaubt §108 die Trennung
Er-trag
und sagt nichts darüber aus, ob etwa
Ert-rag
zulässig ist.
Für mich sind Sprechsilben hier
Er
und
trag
, insofern halte ich persönlich die Trennung
Er-trag
für die einzig richtige, von den Regeln erst einmal unabhängig. (Dieses Beispiel halte ich persönlich also für wenig geeignet, den Sachverhalt zu klären.)
Bei langen zusammengesetzten Wörtern sieht die Sache anders aus: Die Regeln schreiben nicht explizit vor, ob und ggf. wie die Worttrennung innerhalb einzelner Bestandteile zu geschehen (oder nicht zu geschehen) hat. Höchstens irgendwo irgendwie implizit. Oder irre ich mich da?
Steffen Bühler
Verfasst am: 05. Aug 2022 09:28
Titel: Re: Trennung langer zusammengesetzer Wörter
PeterMuellerr hat Folgendes geschrieben:
trennt man zwischen den einzelnen Bestandteilen, also strenggenommen gemäß
Einkommensteuer-tabelle
(weil es ein Wort aus zwei Bestandteilen ist
Ich verstehe das so, dass hier auf jeden Fall eine mögliche Trennstelle ist. Es soll z.B. verhindert werden, dass man auf die Idee kommt, Ert-rag statt Er-trag zu schreiben.
Aber hier wird nicht gesagt, dass man den Rest nicht trotzdem nach den üblichen Regeln weiter trennen darf! Somit sehe ich keinen Widerspruch.
Viele Grüße
Steffen
PeterMuellerr
Verfasst am: 05. Aug 2022 02:22
Titel: Trennung langer zusammengesetzter Wörter
Nehmen wir irgendein langes zusammengesetzes Wort, etwa
Einkommensteuertabelle
. Laut Duden (https://www.duden.de/rechtschreibung/Einkommensteuertabelle) sind die Tennmöglichkeiten
Ein-kom-men-steu-er-ta-bel-le
, aber laut § 108 der Rechtschreibregeln (https://grammis.ids-mannheim.de/rechtschreibung/6215) trennt man zwischen den einzelnen Bestandteilen, also strenggenommen gemäß
Einkommensteuer-tabelle
(weil es ein Wort aus zwei Bestandteilen ist: eben eine Tabelle zur Bestimmung der Einkommensteuer und nicht etwa eine Steuertabelle zur Bestimmung des Einkommens) oder, rein syntaktisch
Einkommensteuer
zerlegend,
Einkommen-steuer-tabelle
.
Wer hat recht? Erlaubt also Duden zuviel oder schränkt § 108 zu stark ein?