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Nachricht
Aracan
Verfasst am: 13. Feb 2023 13:34
Titel:
Ich schließe mich da Steffen Bühler an. "Zeugnis" ist für mich hier die Bezeichnung des Gegenstandes, nicht der Werktitel. Ein Gegenstand, der mit seiner Bezeichnung beschriftet ist, ist immer noch dieser Gegenstand. Z. B. steht auf technischen Geräten bisweilen, worum es sich handelt. Wenn etwa auf einem Oszilloskop "Oszilloskop" steht, würde ich trotzdem schreiben:
Zitat:
Ich habe das mit dem Oszilloskop überprüft.
und nicht:
Zitat:
Ich habe das mit dem "Oszilloskop" überprüft.
Gegen die Anführungszeichen spricht auch, dass wohl eine ganze Reihe von Leuten die entsprechende Weiterbildung absolviert haben und ihre Zeugnisse sich unterscheiden, diese "Werke" aber alle denselben "Titel" tragen.
Steffen Bühler
Verfasst am: 10. Feb 2023 13:10
Titel:
Falsch ist es wohl nicht, aber es sieht für mich eigenartig aus. Ein "Abschlusszeugnis" ist für mich ein Dokument, das zwar eigentlich ein Abschlusszeugnis sein soll, aber nicht den üblichen Standards entspricht. Wenn ich also lese, dass Du ein "Abschlusszeugnis" beilegst, schaue ich erst mal nach, was daran vielleicht eigenartig ist. Und sehe dann, dass es doch nur ein normales Abschlusszeugnis ist.
So werden nämlich heutzutage die Anführungszeichen im Alltag hauptsächlich verwendet. Irgendwas nennt sich zwar so, ist aber doch irgendwie anders. Bekannt wurde dies ja hauptsächlich durch die Springerpresse, die hartnäckig das Wort "DDR" in Gänsefüßchen setzte, um zu zeigen, dass es dort mit Demokratie und Republik nicht so weit her war. Dazu kann man stehen, wie man will: es hat sich eingebürgert, so zu schreiben, ja so zu sprechen: mit den bekannten zwei Zeigefingern, von oben nach unten bewegt.
Kurz gesagt: ich würde hier lieber fett oder kursiv schreiben, aber nicht in Anführungszeichen. Schau mal, was Dir besser gefällt:
In der Anlage finden Sie das
Abschlusszeugnis
der IHK.
In der Anlage finden Sie das
Abschlusszeugnis
der IHK.
In der Anlage finden Sie das
Abschlusszeugnis
der IHK.
In der Anlage finden Sie das A b s c h l u s s z e u g n i s der IHK.
Dadurch werden die verschiedenen Anlagen auch im Schreiben hervorgehoben, das erleichtert das Bearbeiten, finde ich.
Viele Grüße
Steffen
Anführung
Verfasst am: 10. Feb 2023 12:39
Titel: Anführungszeichen richtig setzen
Ich habe gerade eine Gelegenheit zu schreiben hinter mich gebracht, die wahrscheinlich für einige Leute mehr oder weniger die einzige ist, überhaupt noch irgendwas zu schreiben, abgesehen von Texten übers Handy:
Einen Brief ans Amt, namentlich ans Jobcenter
Ich habe dabei eine Weiterbildungsprämie für eine Umschulung, die ich absolviert habe, beantragt. Zum Nachweis musste ich zwei Zeugniskopien beilegen.
Ich habe dann im Brief Anführungszeichen verwendet, um von den Zeugniskopien zu zitieren. Beispiel:
"In der Anlage finden Sie das 'Abschlusszeugnis' der IHK". Ich habe also "Abschlusszeugnis" als Zitat verwendet, um auf den Titel der entsprechenden Anlage hinzuweisen.
Ein anderes Beispiel:
"Ich habe das 'Zeugnis' meiner Weiterbidlungsstätte 'Forum Berufsbildung' in Kopie beigelegt".
Das "Zeugnis" habe ich wieder als Zitat aufgefasst. Bei der Erwähnung des "Forums Berufsbildung" habe ich Anführungszeichen gesetzt, weil es sich, meiner Ansicht nach, um die Nennung eines Eigennamens handelt.
Habe ich die Anführungszeichen in meinem Brief richtig verwendet?
Kann man in einem Brief ans Amt von beigelegten Urkunden zitieren?
Oder ist das, was ich da gemacht habe alles falsch oder übertrieben?