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Steffen Bühler
BeitragVerfasst am: 24. Feb 2021 11:27    Titel:

Es gilt hier § 75:

Zitat:
Infinitivgruppen grenzt man mit Komma ab, wenn eine der folgenden
Bedingungen erfüllt ist.
...
In den Fällen, die nicht durch § 75(1) bis (3) geregelt sind, kann ein
Komma gesetzt werden, um die Gliederung deutlich zu machen bzw. um
Missverständnisse auszuschließen.

Keine der genannten Bedingungen trifft zu.
Baumstamm
BeitragVerfasst am: 24. Feb 2021 10:53    Titel: Welche Kommaregel?

Vielen Dank, aber welche Regel tritt hier in Kraft wenn ich es setzen möchte?
Steffen Bühler
BeitragVerfasst am: 24. Feb 2021 10:28    Titel:

Dieses Komma ist nach den geltenden Regeln fakultativ. Ich persönlich würde es dennoch setzen, ansonsten verwirrt das aufeinanderfolgende geraten Dingen etwas.

Viele Grüße
Steffen
Baumstamm
BeitragVerfasst am: 24. Feb 2021 08:52    Titel: Welche Kommaregel?

Ich verstehe nicht, warum in folgendem Satz ein Komma benötigt wird. Kann mir jemand die hier angewandte Regel erklären?

Habe ich dir nicht geraten, Dingen von gestern nicht nachzuweinen?

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