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Unbefugten ist das...
 
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gast435
Gast





BeitragVerfasst am: 18. Feb 2006 17:16    Titel: Unbefugten ist das... Antworten mit Zitat

Die Bahn schreibt:

"Unbefugten ist das Betreten der Gleisen verboten"

Meiner Meinung nach ist das irgendwie sinnlos. Was macht denn Unbefugte aus? Sie sind nicht befugt etwas zu tun, oder? Der Satz hieße anders formuliert: "Unbefugte sind nicht befugt, die Gleisen zu betreten". Da sehe ich keinen großen Sinn drin.

Seh ich das falsch?
Barium
Gast





BeitragVerfasst am: 18. Feb 2006 17:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ich sehe darin einen Sinn! Deine Umformulierung empfinde ich als genauso sinnvoll. Vielleicht bin aber auch ich der Blinde! grübelnd

Ich frag mich eher, ob es "der Gleisen" oder "der Gleise" heißt!
Gast






BeitragVerfasst am: 18. Feb 2006 18:01    Titel: Antworten mit Zitat

Gott, wen interessierts...


*GÄHHHHN*
Gast






BeitragVerfasst am: 19. Feb 2006 23:21    Titel: Antworten mit Zitat

Unbefugte Grammatiker dürfen die Gleise der Semantik nicht überschreiten -

sonst werden sie, wenn sie sich nicht retten können, erfasst:

http://www.kharders.de/eisenbahn/foto/gross/harz3.jpg
abraxas
Ehrenmoderator


Anmeldungsdatum: 19.07.2004
Beiträge: 870

BeitragVerfasst am: 20. Feb 2006 00:03    Titel: Antworten mit Zitat

Anonymous hat Folgendes geschrieben:
Gott, wen interessierts...


*GÄHHHHN*

Spam ist bitte zu unterlassen.
Uns interessierts.

Weitere Beiträge dieser Art werden kommentarlos entsorgt.
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Boardgeselle



Anmeldungsdatum: 14.01.2006
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 20. Feb 2006 02:13    Titel: Antworten mit Zitat

abraxas hat Folgendes geschrieben:
Anonymous hat Folgendes geschrieben:
Gott, wen interessierts...

*GÄHHHHN*

Spam ist bitte zu unterlassen.
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Weitere Beiträge dieser Art werden kommentarlos entsorgt.
Danke.

Warum nicht gleich dieser betreffende?

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Anmeldungsdatum: 14.01.2006
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 20. Feb 2006 02:40    Titel: Re: Unbefugten ist das... Antworten mit Zitat

gast435 hat Folgendes geschrieben:
Die Bahn schreibt:

"Unbefugten ist das Betreten der Gleisen verboten"

Meiner Meinung nach ist das irgendwie sinnlos. Was macht denn Unbefugte aus? Sie sind nicht befugt etwas zu tun, oder? Der Satz hieße anders formuliert: "Unbefugte sind nicht befugt, die Gleisen zu betreten". Da sehe ich keinen großen Sinn drin.

Seh ich das falsch?

Hallo gast435, ob Du das falsch siehst oder nicht, möchte ich nicht selbst entscheiden. Jedenfalls sehe ich das auch so wie Du, und auch ich bin schon oft darüber gestolpert. Mit dem Satz wird nämlich ausgesagt, daß diejenigen, die die Gleise nicht betreten dürfen, sie nicht betreten dürfen. Wie wahr!

Ebenso könnte man sagen "Die ärztliche Schweigepflicht gilt nicht für Personen, die kein Arzt sind", oder: "Für Unverheiratete besteht keine Pflcht zur Erfüllung der ehelichen Pflichten".

_________________
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Barium
Gast





BeitragVerfasst am: 21. Feb 2006 22:04    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Art Doppelmopplung! Big Laugh
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