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prinzella
Gast





BeitragVerfasst am: 06. Mai 2013 19:13    Titel: Versicherung Antworten mit Zitat

Meine Frage:
Ich muss mich um die Versicherung unseres Hauses kümmern jetzt steht in den Unterlagen dieser Versicherungspunkt:
Erweiterter Versicherungsschutz bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles

Ich weis jedoch echt nicht wie ich dies zu verstehen habe.
Danke schonmal im Voraus :)

Meine Ideen:
Ich weis jedoch echt nicht wie ich dies zu verstehen habe.
Danke schonmal im Voraus smile
gast123
Gast





BeitragVerfasst am: 06. Mai 2013 19:21    Titel: Antworten mit Zitat

Die Versicherung zahlt auch in bestimmten Fällen, bei denen grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Definition dazu:
Grobe Fahrlässigkeit

Verhalten, bei dem die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird.
Der Handelnde hat nicht beachtet, was in der Situation jedem hätte einleuchten müssen.

Nach dem Grad der Fahrlässigkeit wird unterschieden zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit.

Die grobe Fahrlässigkeit spielt vor allem bei der Haftung für bestimmte Schäden eine Rolle.

Bestimmte Personen haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, beispielsweise:

der Schuldner während des Gläubigerverzugs (§ 300 Absatz 1 BGB)
der Schenker gegenüber dem Beschenkten (§ 521 BGB)
der Verleiher gegenüber dem Entleiher (§ 599 BGB)
der Geschäftsführer ohne Auftrag bei Gefahrenabwehr (§ 680 BGB)
der Finder einer Fundsache (§ 968 BGB)

Zum anderen gelten für Fälle grober Fahrlässigkeit bestimmte Haftungsprivilegierungen und -freizeichnungen nicht:

bei der Haftung für die Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten (§ 277 BGB)
bei einem Ausschluss der Haftung für grobes Unverschulden in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§ 309 Nr.7b BGB)
bei Haftungsbegrenzungen in Überweisungs- und Giroverträgen (§§ 676c Absatz 1, 676g Absatz 4 BGB)
bei grob fahrlässig handelnden Arbeitnehmern während ihrer Tätigkeit

Nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) wird ein Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeiführt.
Beispiele für grob fahrlässiges Verhalten, bei dem der Versicherungsschutz entfällt:

Aufbewahren einer Handtasche mit wertvollem Inhalt unter einem Autositz
sich während der Autofahrt nach einer heruntergefallenen brennenden Zigarette bücken
mit einem Handy ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt telefonieren
brennende Kerzen 15 bis 20 Minuten unbeaufsichtigt in einem Raum lassen

Auch der Arbeitgeber muss im Krankheitsfall keine Entgeltfortzahlung leisten, wenn die Erkrankung grob fahrlässig herbeigeführt wurde (§§ 617 Absatz 1 BGB, 3 EFzG)

Die grob fahrlässige Unkenntnis bestimmter Umstände kann zu Rechtsverlusten oder -nachteilen führen. Dies gilt bei:

Mängeln an einer Kauf- oder Mietsache (§§ 442 Absatz 1, 536b Absatz 1 BGB)
Rechts- und Sachmängeln bei einer Schenkung (§§ 523 Absatz 2, 524 Absatz 2 BGB)
Schadensersatzleistung an einen Nichtberechtigten (§ 851 BGB)

Der gutgläubige Erwerb einer Sache ist nach § 932 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ausgeschlossen, wenn dem Erwerber infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass die Sache nicht dem Veräußerer gehört.
Praxistipp:

Der in § 61 VVG normierte Ausschluss der Haftung des Versicherers für grobe Fahrlässigkeit gilt in der Haftpflichtversicherung nicht. Hier muss der Versicherer nur bei Vorsatz nicht zahlen.
ClausSiebenlist



Anmeldungsdatum: 09.06.2013
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 16. Jun 2013 15:05    Titel: Antworten mit Zitat

du kannst praktisch machen was du willst. die versicherung sollte in allen fällen zahlen. egal ob fahrlässig gehandelt wurde oder nicht. aber ich würde trotzdem noch mal genau nachlesen oder nachfragen was alles inbegriffen ist.
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