Marion Gast
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Verfasst am: 08. Feb 2010 19:17 Titel: Bedeutung von "Ablehnen" |
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Wenn eine Behörde nicht leistet, weil nach dem Gesetz kein Anspruch besteht, ist dann die Formulierung "Wir lehnen unsere Leistungspflicht ab", korrekt? Ablehnung hat für mich immer etwas mit Meinungsäußerung zu tun. Der Satz könnte dann aber beinhalten, dass eine Leistungspflicht zwar besteht, aber die Behörde dieser nicht nachkommen möchte. Das soll aber nicht ausgedrückt werden. Richtiger wäre es vom Sprachempfinden her für mich, wenn die Behörde "ablehnt zu leisten, weil keine Leistungspflicht besteht".
Wie seht ihr das? |
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