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PeterMuellerr
Anmeldungsdatum: 21.10.2021 Beiträge: 35
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Verfasst am: 05. Nov 2025 20:41 Titel: Diesen Wunsch meine ich(,) Ihnen bereits mitgeteilt zu haben |
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Heißt es korrekt
| Zitat: | | Diesen Wunsch meine ich Ihnen bereits mitgeteilt zu haben. |
oder
| Zitat: | | Diesen Wunsch meine ich, Ihnen bereits mitgeteilt zu haben. |
?
Warum? Welche Regeln greifen bzw. greifen nicht? Die Bedeutung ist "Ich meine, dass ich Ihnen diesen Wunsch bereits mitgeteilt habe." |
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Steffen Bühler Administrator
Anmeldungsdatum: 26.06.2012 Beiträge: 1068
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Verfasst am: 05. Nov 2025 21:25 Titel: |
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Hier ist die Infinitivguppe Ihnen diesen Wunsch bereits mitgeteilt zu haben mit dem übergeordneten Satz Ich meine verschränkt. Nach K117 wird daher kein Komma gesetzt.
Viele Grüße
Steffen |
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PeterMuellerr
Anmeldungsdatum: 21.10.2021 Beiträge: 35
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Verfasst am: 05. Nov 2025 21:49 Titel: |
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Danke! |
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