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erlenkönig
Anmeldungsdatum: 17.11.2009 Beiträge: 2
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Verfasst am: 17. Nov 2009 15:33 Titel: Warum wird ein Adj. vor gewissen Substantiven nicht gebeugt |
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Hallo an alle. Ich bin neu hier und würde gerne eine Frage stellen.
Welche Wortart ist den zwei folgenden Fällen das Wort "öffentlich". Mich verwirrt vorallem, dass es vor Substantiven einmal gebeugt wird, das andere Mal aber nicht.
Sozialversicherungsträger öffentlich Bediensteter.
Sozialversicherungsträger öffentlicher Bauern.
Vor welchem Substantiven wird das Wort "öffentlich" nun gebeugt und vor welchem Substantiven nicht? Gibt es hierfür auch eine Grammatikregel ?
Vielen Dank für die Antwort. |
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oberhaenslir
Anmeldungsdatum: 20.09.2007 Beiträge: 748
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Verfasst am: 20. Nov 2009 17:30 Titel: Adverbien werden nicht gebeugt. |
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"Das Leistungsangebot öffentlicher Dienste sollte besser auf die Bedürfnisse der Einwohner/innen angestimmt sein." (Adjektiv, gebeugt)
"Das Leistungsangebot muss nicht unbedingt durch öffentlich Bedienstete erbracht werden." (Adverb, nicht gebeugt)
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erlenkönig
Anmeldungsdatum: 17.11.2009 Beiträge: 2
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Verfasst am: 21. Nov 2009 12:58 Titel: |
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Danke für die Antwort. Hängt es also damit zusammen, dass das Substantiv "der Bedienstete" aus einem Partzip 2 entstanden ist ? Man könnte ja hier fragen: "Wie ist er bedienstet ?" Antwort: Öffentlich.
Hingegen wären dann das Substantiv "der Dienst" ein reines Substantiv, oder ? |
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