TiH
Anmeldungsdatum: 17.06.2010 Beiträge: 58
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Verfasst am: 29. Jul 2010 15:39 Titel: Re: Genitiv von "Ratsherr": -s oder -n? |
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kannitverstan hat Folgendes geschrieben: | Meine Frage:
Ich habe folgende Frage:
Wenn ich über den Ratsherr in Schiller "Jungfrau von Orleans" schreibe und "Ratsherr" sowohl Eigenname wie auch 'Berufsbezeichnung' sein kann, wie bilde ich dann den Genitiv? |
Gehen wir mal davon aus, wir hätten es mit einem Eigennamen zu tun. Zum Beispiel "Herr" für "Gott".
Würdest du dann wirklich den Genitiv anders bilden ?
Unabhängig davon ist mir eine Sonderregel zur Genitivbildung lediglich bei zusammengesetzten Eigennamen, die eigentlich keine Eigennamen sondern Name + Herkunftsbezeichnung sind, bekannt.
Welche Regel meinst du denn, anwenden zu müssen ?
Beispiel:
"Der arme Heinrich" geschrieben von Hartmann von Aue
=> Hartmanns von Aue "Der arme Heinrich"...
liest sich extrem "komisch", ist aber richtig. Sollte aber wiederum nur Mediävistikdozenten interessieren, die regelmäßig in Hausarbeiten die falsche Form präsentiert bekommen.
Zurück zu dir:
"Ratsherr" ist ein Kompositum, dessen Flektion sich nach dem zweiten Wort (Determinatum) richtet. Folglich muss es
des Ratsherrn bzw. dem Ratsherrn heißen.
Grüße _________________ * bedeutet "ungrammatisch". Dh., dass ein Satz grammatisch falsch ist.
vs. bedeutet "steht in Opposition zu, die Minimalpaarbildung ist eine gebräuchliche Methode in der Linguistik.
Sprache ist toll, nicht unterkriegen lassen ! :-) |
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