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Genitiv bei Eigennamen und Markennamen
 
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Formentera



Anmeldungsdatum: 13.12.2016
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 17. Dez 2016 14:09    Titel: Genitiv bei Eigennamen und Markennamen Antworten mit Zitat

Hallo,
ich beziehe mich mit meiner Frage auch teilweise auf meinen letzten Thread, wollte sie aber lieber hier seperat und allgemeiner stellen.

Ich habe im Internet auf verschiedenen Seiten gelesen, dass es bei Eigennamen üblich ist, sie nicht zu deklinieren, wenn sie einen Artikel haben. Manche Seiten bezogen sich dabei auch auf den Duden.
Man sagt also: "Die Leiden des jungen Werther" und nicht "Die Leiden des jungen Werthers". Das "des" reicht aus um den Genitiv anzuzeigen. Durch das Weglassen der Genitiv-Endung "-s" bleibt der Eigenname in seiner reinen Form erhalten.

Meine Fragen dazu:
1) Ab wann ist etwas ein Eigenname? Dazu gibt es sehr wiedersprüchliche Definitionen. Sind es nur Personennamen oder sind es auch Firmen-, Produkt- und Markennamen?

2) Muss es also heißen, wenn man über die Zeitschrift "Der Spiegel" redet: "Die neueste Ausgabe des Spiegels" oder "Die neueste Ausgabe des Spiegel"? Oder ist beides erlaubt?

3) Und nun die Brücke zu meinem letzten Thread: Kann etwas wie "Airport-Express" oder "Oberbayern-Express" auch als Eigenname gelten? Also eine Buslinie, die in einer Region unter einem bestimmten Namen vermarktet wird. Wenn ich den Genitiv benutzen möchte, muss es heißen: "Untersuchung des Oberbayern-Express" oder "Untersuchung des Oberbayern-Expresses"?
Steffen Bühler hat mich zurecht in meinem letzten Thread auf den Duden und die Genitiv-Form "des Expresses" hingewiesen...aber darf man die andere Version ohne Genitiv-Endung trotzdem benutzen, da es sich um einen Eigennamen handelt? Oder sollte man sie sogar benutzen, da man Eigennamen nicht dekliniert? Oder sind beide Varianten korrekt?

Ich hoffe meine Gedanken sind ausreichend geordnet formuliert. Bin gespannt auf eure Antworten.
Steffen Bühler
Administrator


Anmeldungsdatum: 26.06.2012
Beiträge: 1008

BeitragVerfasst am: 17. Dez 2016 17:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hier hilft der Duden Nr. 9, der Zeitungsnamen sogar einen eigenen Abschnitt widmet. Ganz klar: sie werden gebeugt. Es heißt also "des Spiegels".

Markennamen werden nicht extra erwähnt, aber für mich gilt das hier auch. Die Verwendung eines Tempo oder der Geschmack eines Kaba klingt für mich falsch.

Bei Personennamen dagegen gilt die Beugung heute in der Tat als veraltet.

Viele Grüße
Steffen
Tisens
Gast





BeitragVerfasst am: 02. Jan 2017 11:06    Titel: Antworten mit Zitat

Allerdings ist bei Markennamen zu beachten, dass viele Firmen die Gefahr einer „Verwässerung“ ihrer Marke sehen, wenn der Markenname gebeugt oder ihr auch nur ein Bindestrich angehängt wird. Das heißt: Wenn es um Markenkommunikation des Markeninhabers geht, sollten die markeninternen Richtlinien beachtet werden. Wer korrekte Rechtschreibung und Grammatik möchte und nicht an derartige <i>Style Guides</i> gebunden ist, der darf beugen und anbinden, dass es eine Lust ist.

„Eines Kabas“ klingt trotzdem eigenartig, ohne dass als Alternative nur „eines Kaba“ übrig bliebe – „von Kaba“ wäre problemlos möglich.
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